klären & lösen – Agentur für Mediation in Berlin

FAQ

Für Fragen stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail oder telefonisch unter 030-84 31 32 29.


Mediationsausbildung allgemein


Wie viele Ausbilder:innen sind pro Modul anwesend?
In aller Regel sind wir zu zweit da, so dass Sie gut unterstützt werden und Sie aus den Übungen heraus ein qualifiziertes Feedback bekommen.

Kann ich auch schon während der Ausbildung Fälle mediieren?
Selbstverständlich! Wir empfehlen in der Regel dies in der zweiten Ausbildungshälfte anzugehen, so dass Sie sich auch ausreichend sicher fühlen und auch Ihren Medianden eine gute Qualität bieten können. Während und nach der Ausbildung unterstützen wir Sie zudem bei Ihren ersten Fällen mit Rat und Tat.

Können Sie mir nach oder während der Ausbildung Mediationsfälle besorgen?
Wir besprechen in der Ausbildung, wie Sie bestmöglich einen ersten Fall akquirieren. Immer wieder nehmen wir (Ex)-Teilnehmer:innen aus Ausbildungen als Co-Mediator:innen mit bei realen Fällen oder vermitteln ihnen Fälle. Versprechen können wir dies allerdings nicht.

Ist in der Ausbildung die Supervision enthalten oder muss ich die noch zusätzlich machen?
Supervision ist Bestandteil der Ausbildung und ist in die Ausbildungsmodule integriert. Nach oder während der Ausbildung benötigen Sie zudem noch Supervision zu eigenen Fällen. Hierzu bieten wir unter anderem reglemäßige Supervisionsabende in Berlin und Köln an.

Kann ich auch einzelne Module der Ausbildung buchen?
In der Regel leider nein. Die Mediationsausbildung (200 Stunden) bei uns soll als Ganzes absolviert werden. Mehrmals im Jahr bieten wir aber mehrtägige Fortbildungen für Mediator:innen an. Diese werden von anerkannten Ausbildern BM geleitet. Sollten Ihnen Fortbildungsstunden fehlen, sind diese Seminare gut geeignet, um z.B. Stunden für die Lizensierung BM zu sammeln. Wir beraten Sie gerne.

Wie oft und wie lange treffen sich die Intervisionsgruppen?
Die Intervisionsgruppen sind integraler Bestandteil der Ausbildung und treffen sich an selbstgewählten Orten und Zeiten jeweils zwischen den Ausbildungsmodulen. Wir empfehlen sich 2 - 2,5 Stunden zu treffen damit man auch wirklich ins üben kommt.

Ich wohne weit weg vom Ausbildungsort. Wie läuft das dann mit den Intervisionsgruppen?
Wir haben meist einige Teilnehmer:innen, die nicht aus Berlin, Köln oder Rostock kommen und einen langen Weg auf sich nehmen. Bislang haben sich für die Intervisionsgruppen immer gute Lösungen ergeben, die die Belastung auch in Grenzen gehalten haben. Viele Intervisionsgruppen finden mittlerweile auch über Zoom statt und funktionieren sehr gewinnbringend.

Muss ich neben den Modulen und den Intervisionsgruppen noch weitere Zeit in die Ausbildung investieren?
Es hat sich als gut erwiesen die Wochenenden jeweils nachzubereiten und weiterführende Literatur zu lesen. Zudem müssen Sie, um das Zertifikat zu bekommen Zeit einplanen, um Ihre erste Mediation zu dokumentieren.

Ich kann an einem Modul nicht teilnehmen, wie kann ich das Nachholen?
Sie können versäumte Module in einer anderen Ausbildungsgruppe nachholen. Am schönsten ist es jedoch immer in der eigenen Gruppe. Unglücklich ist es in der Regel, das erste Modul, das letzte und die Ausbildungswoche in einer anderen Gruppe nachzuholen. In der Regel finden wir aber für alle eine gute Lösung.

Wenn ich mich jetzt anmelde, findet die Ausbildung dann auch statt?
Wir bieten seit 2010 Mediationsausbildungen an und bislang sind alle Kurse zustande gekommen. Es ist eher so, dass sie frühzeitig ausgebucht sind.

Wie läuft das mit dem Stipendium?
Alle Infos rund um das Stipendium finden Sie zum einen auf den Seiten der jeweiligen (Schul)-Mediationsausbildung, zum anderen auf der Überblicksseite zum Stipendium. Hier finden Sie auch alle Bewerbungsfristen.

Mediationsausbildung: Ausbildungswoche


Wo findet die Ausbildubgswoche statt?
Die Ausbildungswoche findet in einem Seminarhaus außerhalb von Berlin oder Köln statt. Wir haben Häuser gefunden, in denen wir unter uns sind und in denen wir bekocht werden. Die Orte sind ca. 1,5 Stunden von Berlin oder Köln entfernt.

Ich esse vegetarisch / vegan / laktosefrei / glutenfrei … Bekomme ich das auch in dem Seminarhaus?
Kein Problem! Bislang haben wir alles möglich machen können.

Kann ich während der Ausbildungswoche auch ein Einzelzimmer bekommen?
Theoretisch ja. Praktisch ist es allerdings so, dass es nicht genügend Zimmer gibt, so dass jede:r ein Einzelzimmer bekommen kann. Die Ausbildungswoche ist nach dem 5. Modul. Bis dahin haben Sie Ihre Mitstreiter:innen in der Ausbildung schon ganz gut kennen gelernt. Sie werden sich also kein Zimmer mit wildfremden Menschen teilen müssen.

Abschluss der Mediationsausbildung


Was bekomme ich am Ende der Ausbildung?
Am Ende der Ausbildung bekommen Sie erst einmal eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung. Sobald Sie eine eigene Mediation als (Co-)Mediator:in durchgeführt und dokumentiert haben und diese supervidiert wurde, bekommen Sie ein Zertifikat von uns, mit dem Sie sich vom Bundesverband Mediation oder einem der anderen Fachverbände (BAFM, BMWA) oder über den Qualitäzsverbund Mediation lizensieren lassen können und / oder den Titel „zertifizierter Meditator / zertifizierte Mediatorin“ führen dürfen. Hierfür haben Sie ein Jahr nach Ende der Ausbildung Zeit. Danach können wir Ihnen kein Zertifikat mehr ausstellen. Der Gesetzgeber hat dies so geregelt.

Darf ich auch mit der Teilnahmebescheinigung mediieren?
Ja, das ist kein Problem. Mediator:in ist kein gesetzlich geschützter Begriff. Die Zertifizierung bzw. Lizensierung ist ein zusätzlicher Qualitätsnachweis.

Entspricht die Ausbildung den Anforderungen des Mediationsgesetzes?
Unsere Ausbildungen entsprechen den Vorgaben der Rechtsverordnung zum Mediationsgesetz.

Bekomme ich nach der Ausbildung weitere Unterstützung?
Wir unterstützen Sie auch nach der Ausbildung weiter. Und zwar so, wie Sie das wünschen und im normalen Rahmen auch kostenfrei. Zum Beispiel können Sie sich, wenn Sie einen Fall haben, bei uns melden und wir beraten Sie gerne.
In regelmäßigen Abständen bieten wir für fertige Mediator:innen zudem Supervision an. Dabei haben Sie die Gelegenheit, eigene Fälle vorzustellen oder von denen der anderen zu lernen. Und natürlich auch weitere Mediator:innen kennen zu lernen, von deren Erfahrungen zu profitieren und das eigene Netzwerk zu erweitern.

Bildungsurlaub


Kann ich für Fortbildungen oder Mediationsausbildungen Bildungsurlaub bekommen?
Für die Mediationsausbildungen und unsere Fortbildungen können Sie Bildungsurlaub beantragen. Alle Infos hierzu finden Sie unter Bildungsurlaub. In der Regel beantragen wir die Anerkennung für Berlin von uns aus. Wenn Sie die Anerkennung für ein anders Bundesland benötigen, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an. In den meisten Ländern muss der Antrag 10 Wochen vor dem Beginn von uns gestellt werden.

In welchen Bundesländern gibt es Bildungsurlaub?
Es gibt außer in Bayern und Sachsen in allen Bundesländern Bildungsurlaub. Aufgrund der Gesetzgebung könnnen wir für NRW und Baden-Württemberg leider keine Anerkennungen bekommen.

Wo finde ich die Bescheide zum Bildungsurlaub?
Auf der Seite Bildungsurlaub finden Sie alle Bescheide, die uns vorliegen zum Download. Sollten Sie eine Anerkennung in einem anderen Land benötigen, sprechen Sie uns bitte an.

Fortbildungen & Supervision


Kann ich die Fortbildungen nutzen, um die Lizenz Mediator:in BM oder Zertifizierung nach MedG zu erhalten?
Ja! Alle unsere Fortbildungen werden von qualifizierten Trainer:innen geleitet und Sie bekommen eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Bitte geben Sie auch Ihr Geburtsdatum auf dem Anmeldeformular an, denn das wird für die Teilnahmebescheinigung gebraucht.

Kann ich die Supervision nutzen, um die Lizenz BM oder die Zertifizierung nach MedG zu erhalten?
Ja. Die Supervisionen werden von anerkannten Ausbilder:innen BM und / oder Supervisor:innen DGSv geleitet. Wenn Sie einen Fall eingebracht und dieser bearbeitet wurde, erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung. Bitte geben Sie auch Ihr Geburtsdatum auf dem Anmeldeformular an, das wird für die Bescheinigung nach MedG gebraucht.

Kann ich auch an der Supervision teilnehmen, wenn ich keinen eigenen Fall habe?
Sehr gerne. Sie können in diesem Fall andere mit einem Fall unterstützen und Ihr eigenes Wissen erweitern. Sie erhalten außerdem eine Teilnahmebescheinigung.

Ich hätte gerne eine Supervision zu einem Fall, ich kann aber zu den angebotenen Terminen nicht.
Gerne können Sie mit uns auch einen anderen Termin vereinbaren. Unter Einzelsupervision für Mediator:innen können Sie sich selber einen Termin aussuchen und buchen. Oder schicken Sie uns eine Mail oder rufen uns an: (030-84 31 32 29).

Anmeldung & Rechnungen


Wie kann ich mich für eine Fortbildung oder die Supervision anmelden?
Füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus oder senden Sie uns eine Mail mit Ihren Kontaktdaten. Wie bestätigen den Eingang so schnell als möglich. Oder rufen Sie uns einfach an: (030-84 31 32 29)

Wie kann ich mich für die Mediationsausbildung anmelden?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, entweder über das Anmeldeformular, per E-Mail oder telefonisch (030-84 31 32 29) oder melden Sie sich für einen Infoabend an - die Daten stehen auf den Seiten der jeweiligen Ausbildungen. Gerne können Sie auch einen persönlichen Termin mit uns vereinbaren. Am Beginn steht immer ein persönliches Gespräch, so dass wir gemeinsam prüfen können, ob Ihre Erwartungen und unser Angebot zusammenpassen. Wir senden Ihnen im Anschluss daran einen Vertrag zu. Verbindlich angemeldet sind Sie erst mit Rücksendung des Vertrages.

Wann erhalte ich eine Rechnung?
In der Regel versenden wir die Rechnungen für Fortbildungen und Mediationsausbildungen ca. vier Wochen vor Beginn. Die Supervisionsabende in Präsenz bezahlen Sie bitte am Termin in bar gegen Quittung. Für die Online-Supervisionsabenede versenden wir die Rechnungen im Anschluss an den Abend.

Kann ich die Rechnung von der Steuer absetzen?
Unseres Wissens nach, können Sie Fort- und Weiterbildungen nach steuerlich geltend machen.

Enthalten die Rechnungen MwSt.?
Die Rechnungen für Fortbildungen und Supervisionen enthalten MwSt. Die (Schul-)Mediationsausbildungen und die GFK-Grundausbildungen sind als beruflichen Bildungsmaßnahmen von der von der UmSt. befreit und enthalten deshalb keine MwSt.

Sind für die Mediationsausbildungen auch andere Bezahlmodelle möglich?
Bitte sprechen Sie uns an. Wenn Sie ein anderes Modell benötigen, z.B. weil Sie eine Förderung bekommen oder Ihr Arbeitgeber die Weiterbildung bezahlt, finden wir gemeinsam mit Ihnen eine gute Lösung.