klären & lösen – Agentur für Mediation in Berlin

Kinder in die Mediation einbeziehen

Newsletter 4/2018

Wer sich im Bereich der Familienmediation umhört, kommt nicht um die Debatte der Einbeziehung der Kinder in den Mediationsprozess herum, denn hier werden gerade verschiedene Modelle diskutiert, Vor- und Nachteile herausgearbeitet und die Partizipation der Kinder gegenüber möglichen Loyalitätskonflikten abgewogen. In unserer täglichen, freien Mediationspraxis kommt es bisher selten vor, dass Kinder einbezogen werden. Dennoch sollten wir gut vorbereitet sein und uns Gedanken gemacht haben, wenn es in einer Mediation sinnvoll erscheint, den Kindern eine eigene Stimme zu geben - weil es sowohl den Kindern, als auch den Eltern helfen kann, den bestmöglichen Weg als neu-definierte Familie zu finden.

Kinder in der Mediation

Die Lage

Im November 1989 wurden die UN-Kinderrechtskonventionen in der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und damit ein Meilenstein für die Rechte von Kindern gesetzt. Kinder sollten damit eine Stimme bekommen und eigene Rechte. Die Konventionen gelten fast überall auf der Welt, auch wenn sie in verschiedenen Nationen unterschiedlich umgesetzt oder ausgelegt werden. Es ist also bereits fast 30 Jahre her, dass den Kindern eine eigene Meinung zugebilligt wurde, zumindest in allen Angelegenheiten, die das Kind berühren.

In Deutschland regelt unter anderem das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) die familienrechtlichen Angelegenheiten. Durch dieses Gesetz sollen die Bedürfnisse aller Beteiligten, also auch der Kinder Rechnung getragen werden. Hier ist auch festgeschrieben, wann Kinder ihre Meinung direkt und selbständig vortragen dürfen oder sollen oder müssen.

„Das Gericht hat das Kind persönlich anzuhören, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat. Hat das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist es persönlich anzuhören, wenn die Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn eine persönliche Anhörung aus sonstigen Gründen angezeigt ist.“ *

Diese rechtlichen Grundlagen werden je nach Richter/in unterschiedlich gehabt. Es sind aktuell keinerlei pädagogische, entwicklungspsychologische oder ähnliche Qualifikationen vorgeschrieben, um am Familiengericht als Richter/in zu wirken. Einige nehmen sich durchaus Zeit und bilden sich fort, damit sie die Kindesanhörung für die Kinder möglichst gut gestalten können, andere gehen aber auch weniger kindgerecht in diese Sitzungen.

Die Mediationsperspektive

Als Ergänzung oder als Alternative zum familienrechtlichen Verfahren bietet sich Mediation an. Werden hier die Kinder einbezogen? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen ist dies möglich und sinnvoll? In der Praxis wird dies sehr unterschiedlich gehandhabt.

In Deutschland gibt es seit vielen Jahren ein Plädoyer dafür, Kinder entweder in der Phase der Themenfindung oder später, wenn Optionen gesammelt werden, in die Mediation einzubeziehen. Hierzu haben schon vor Jahren Hannelore Dietz und Heiner Krabbe unter dem Titel „Familien-Mediation und Kinder“ ein Buch veröffentlicht, das fast schon zum Klassiker in diesem Bereich avanciert ist. Gleichzeitig gibt es viele Mediator/innen, die noch nie mit Kindern in der Mediation gesprochen haben, obwohl sie viel in der Familienmediation oder der Trennungs- und Scheidungsmediation arbeiten. In Kooperation der Fachgruppen Familie und Partnerschaft des BM und der Fachgruppe Kind und Familie der BAFM entstand im Juni beim BarCamp der Mediationsverbände 2018 die „Weimarer Kinder-Resolution“ durch die der Einbeziehung von Kindern in den Mediationsprozess mehr Gewicht gegeben werden soll. Um dies weiter zu fördern und auf eine professionelle Ebene zu heben, soll dies zukünftig einen größeren Stellenwert bereits in der Ausbildung erlangen – so der Wunsch.

Gerade bei der Gestaltung des Wechsel- oder Paritätsmodells, welches gerade in den Großstädten mehr und mehr zur Norm wird, bei dem der Umgang mehr oder weniger gleichberechtig ist und die Kinder zwei Zuhause haben, wäre es sinnvoll und notwendig Kinder aktiv in die Mediation mit einzubeziehen.

Mit den rechtlichen Bedingungen hierfür befasst sich derzeit das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Auf der praktischen Seite entscheiden sich Eltern heute gerne für dieses Modell, da es trotz aller Nachteile vor allem fair und gerecht erscheint. Voraussetzung ist allerdings eine verlässliche Kooperation und gute Kommunikation der Eltern (siehe auch Isabell Lütkehaus und Thomas Matthäus „Guter Umgang für Eltern und Kinder“), die mithilfe von Mediation noch besser gelingen kann. Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass Eltern – egal für welche Umgangsregelung sie sich letztendlich entscheiden – immer davon ausgehen, dass sie wissen, was für ihre Kinder das Beste ist. Gleichzeitig verlieren sie manchmal den Blick oder das Gehör für die kindlichen Wünsche und Bedürfnisse, da sie sich selbst im Strudel des Konfliktes drehen. Von daher ist es wichtig, die Anliegen der Kinder wirklich wahrzunehmen, was die Eltern allein manchmal nicht schaffen.

Es gibt unterschiedliche Modelle, wie Kinder direkt oder indirekt mit Mediator/innen ins Gespräch kommen können. Das einfachste ist wohl, die Eltern für die Kinder sprechen zu lassen. Wenn die Eltern ihre Kinder gut im Blick haben, reicht dies vollkommen aus. Es gibt aber durchaus Mediationen, in denen es sinnvoll wäre die Kinder direkt miteinzubeziehen.

Dutch Model

Dieses Modell ist übernommen von den Niederländischen HKÜ-Mediationen, in denen es um grenzüberschreitende Kindesentführung durch einen Elternteil geht. Die Idee ist, dass ein/e weitere/r Mediator/in mit dem Kind arbeitet und anschließend einen Bericht schreibt, in dem die Bedürfnisse, Wünsche und Gedanken des Kindes deutlich werden. Da wir in der freien und auch der institutionellen Mediationspraxis in Deutschland nicht über entsprechende Strukturen verfügen, könnten wir dieses Modell abwandeln und beispielsweise mit den Verfahrensbeiständen zusammenarbeiten. In der Literatur findet man dazu vor allem den Begriff „Kinderinterview“. Der Vorteil ist, dass diese Personen erfahren im Umgang mit Kindern in diesen speziellen Situationen sind. Die Herausforderungen bei diesem Modell sind die Wahrung der Vertraulichkeit und den Auftrag und das Ziel im Fokus zu behalten. Um dieses Modell in der Praxis weiter zu etablieren, wäre eine (bessere) Vernetzung mit entsprechenden Interviewern, z.B. Verfahrensbeiständen, notwendig. Bisher gibt es diese – soweit mir bekannt ist – nur auf der persönlichen Ebene.

British Model

Das von uns genannte „British Model“ sieht vor, dass ein/e Mediator/in sich jenseits der Eltern in einem extra Setting mit dem Kind oder den Kindern trifft. In diesen Sitzungen wird ein Brief der Kinder an die Eltern verfasst, der dann in den weiteren Prozess miteinfließt. Vorteil eines solchen Vorgehens ist, dass die Kinder weniger unter Druck stehen und sich frei äußern können. Der Von Nachteil könnte sein, dass Kinder und Eltern nicht im gemeinsamen Gespräch gesehen werden können und dass der Vertrauensaufbau unter Umständen länger dauert. Darüber hinaus birgt diese Form natürlich die üblichen Gefahren von Einzelgesprächen: Die Mediator/innen können zu Geheimnisträgern werden oder wichtige Details im weiteren Prozess verloren gehen.

Das deutsche Vorgehen

Wir gehen davon aus, dass das gängige Modell in Deutschland vorsieht, dass Kinder und Eltern eine gemeinsame Sitzung mit den Mediator/innen haben. Dies kann so aussehnen, dass alle gemeinsam am Tisch sitzen oder dass mit den Kindern gearbeitet wird und die Eltern im Hintergrund den zuhörenden oder beiwohnenden Part übernehmen. Beides hat Vor- und Nachteile. Und beides benötigt von Seiten der Mediator/innen besondere Kompetenzen und eine Sicherheit im Umgang mit Kindern, Eltern und der Situation. Also: in welchem Alter kann ein Kind eigentlich was können, sagen und fühlen und wann noch nicht, entwicklungspsychologische Grundlagen, ein altersgerechtes Ansprechen von Themen, die Gestaltung des Settings - mit den Eltern, wie auch mit den Kindern -, die Unterscheidung von Erwachsenen- und Kinderthemen (so kann die genaue Ausgestaltung des Wechselmodells mit den Kindern besprochen werden – nicht aber die Umgangsregelung überhaupt) uvm.

Mediator/innen, die in der Familienmediation mit Kindern aktiv sind, müssen sich also mit einer Reihe von Fragen auseinandersetzen:

Wenn wir als Mediator/innen gut vorbereitet mit den Eltern und Kindern gemeinsam arbeiten, schaffen wir eine Basis für nachhaltige Lösungen. Darüber hinaus verankern wir den Grundgedanken der Partizipation auf eine ganz praktische Weise im Beratungsprozess.

Literatur

(Zoe Schlär)