Bildungsscheck 2.0 NRW
Mit dem Bildungsscheck 2.0 des Landes NRW können Sie bis zu 500 Euro zu Ihrer Fortbildung hinzubekommen. Gefördert werdne können Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).
Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, maximal 500 Euro. Ausgaben für eventuell anfallende Fahrten und Unterbringung sind nicht förderfähig.
Wie erhalte ich die Förderung zum Bildungsscheck 2.0?
Die Antragstellung erfolgt online und beginnt mit der Anmeldung mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung.
So geht’s:
- Registrieren Gehen Sie zum ESF-Onlineportal. Registrieren Sie sich dort und bestätigen Sie Ihre Registrierung mit dem Code, den Sie per E-Mail vom ESF-Onlineportal erhalten haben.
- Anmelden Melden Sie im Portal Ihre Weiterbildung unter „Bildungsscheck 2.0“ an – spätestens am Tag vor Kursbeginn an. Geben Sie Ihre persönlichen Daten und das Kursdatum an.
- Teilnehmen Nehmen Sie an Ihrer Weiterbildung teil. Wir stellen Ihnen eine Rechnung aus und füllen Ihnen den Vordruck der Teilnahmebestätigung aus. (Der zu verwendende Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt).
- Unterlagen hochladen und Antrag stellen Nach Abschluss der Weiterbildung laden Sie im Portal 1. die vollständig ausgefüllte Teilnahmebestätigung, 2. die Rechnung der Weiterbildung und 3. und Ihren Einkommensteuerbescheid hoch.
- Förderbetrag erhalten Die zuständige Bezirksregierung prüft den Antrag. Bei einer positiven Förderentscheidung wird der Zuschuss direkt auf das Konto überwiesen.
Alle Infos zum Programm finden Sie auf der Homepage des MAGS des Landes NRW unter www.mags.nrw/bildungsscheck
Alle Angaben auf unserer Seite zum Bildungscheck 2.0 sind ohne Gewähr.
