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Bildungsscheck 2.0 NRW

Mit dem Bildungsscheck 2.0 des Landes NRW können Sie bis zu 500 Euro zu Ihrer Fortbildung hinzubekommen. Gefördert werdne können Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).

Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, maximal 500 Euro. Ausgaben für eventuell anfallende Fahrten und Unterbringung sind nicht förderfähig.


Wie erhalte ich die Förderung zum Bildungsscheck 2.0?

Die Antragstellung erfolgt online und beginnt mit der Anmeldung mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung.

So geht’s:


Alle Infos zum Programm finden Sie auf der Homepage des MAGS des Landes NRW unter www.mags.nrw/bildungsscheck

Alle Angaben auf unserer Seite zum Bildungscheck 2.0 sind ohne Gewähr.

Bildungsschheck 2.0